Pflege und Raumklima

Allgemeine Pflegeanweisung

Allgemeines

Diese Pflegeanweisung ist gültig für alle Holzfußböden gemäß der DIN 18356 (Parkettarbeiten) sowie
DIN 18367 (Holzpflasterarbeiten) und Korkfußöden, die versiegelt und mit einer Dispersions-Emulsion gepflegt werden. Durch die Oberflächenbehandlungen sind Holz- und Korkfußböden auch
vor eindringender Feuchte geschützt. Diese Pflegeanweisung ist auch für alle Bodenbeläge gemäß der DIN 18365 (Bodenbelagsarbeiten) gültig.

1. Bauschlussreinigung

Der neu verlegte und fertig oberflächenbehandelte Bodenbelag wird vor der ersten Nutzung oder
unmittelbar vor Bezug der Räumlichkeiten meist einer Bauschlussreinigung unterzogen. Die
Bauschlussreinigung beinhaltet die Entfernung sämtlich festhaftender Verunreinigungen, aber auch
die Entfernung z. B. von Umbauarbeiten stammendem Bauschutt, Folien, Mörtelflecken etc. Dies
erfolgt u. a. durch manuelles Kehren mit dem Besen. Der Reinigungsaufwand ist abhängig vom Grad
der Verschmutzung. Unmittelbar nach der Bauschlussreinigung muss eine separat zu bezahlende
Basis- bzw. Ein- oder Erstpflege durchgeführt werden.

2. Erstpflege oder Vollpflege

Der saubere bzw. gereinigte Bodenbelag wird vor der ersten Benutzung oder
immer nach einer Grundreinigung mit dem unverdünnten Pflegemittel vom Kunden selbst oder
gegen Kostenersatz vom Auftragnehmer eingelassen. Das Pflegemittel wird auf den Boden gegeben
und von Hand oder mit einem weichen, nicht fusselnden Lappen, besser mit einem Wischwiesel
(Fellstrip) aufgetragen. Wichtig ist ein gleichmäßiger Auftrag, um Matt- oder Glanzstellen zu
vermeiden. Bei dem Auftrag mit dem Wischwiesel wird das Auftragsgerät schräg auf den Fußboden
angeordnet. Beim Pflegemittelauftrag wird das Wischwiesel so geführt, dass die Flüssigkeit schräg zu
dem Auftragenden läuft und damit die schon eingepflegte, fertige Teilfläche nicht ein weiteres Mal
beschichtet wird.

3. Allgemeine Reinigung und Pflege

Die Oberflächen aller versiegelten Fußböden unterliegen, je nach Beanspruchung, einem natürlichen
Verschleiß. Deshalb ist eine regelmäßige Reinigung und Pflege zum Werterhalt erforderlich. Die
Reinigung erfolgt mit dem entsprechenden Reinigungs- und Pflegemittel der Firma NEOPUR® oder
Gunreben® (oder gleichwertig), entsprechend der Vorgaben des Herstellers.

4. Unterhaltsreinigung/Unterhaltspflege

Grobverschmutzungen, wie Sand und Schmutz, werden mit dem Mopp, Haarbesen oder Staubsauger
mit Bürstaufsatz entfernt. Häufig wirken diese Verschmutzungen wie Schmirgelpapier und sind
deshalb umgehend zu beseitigen. Zur Entfernung von anhaftendem Schmutz wird die Unterhaltsreinigung im Feuchtwischverfahren durchgeführt. Dem Wasser wird der Reiniger entsprechend der Dosierangabe hinzugegeben. Das
Reinigungstuch in Reinigungslösung tauchen und anschließend auspressen bzw. auswringen. Das
Reinigungstuch darf nicht mehr tropfen. Stehende Nässe auf der Oberfläche kann zur Schädigung
der Holz- und Korkoberfläche führen. Nachwischen mit einem trockenen Reinigungstuch nimmt
zusätzlich noch den Restschmutz sowie Feuchtigkeit auf und minimiert die Gefahr von Schäden.
Zur Auffrischung eines angegriffenen Pflegefilms wird dem Wischwasser das o. g. Pflegemittel
entsprechend der Dosierangabe zugegeben. Das Reinigungstuch in die Reinigungslösung mit
Pflegemittelzusatz eintauchen und auspressen. Zum Staubaufnehmen nur nebelfeucht wischen, der
Moppbezug bzw. das Tuch darf nicht mehr tropfen.
Die Häufigkeit der notwendigen Pflege, d. h. in welcher Zeitfolge der Bodenbelag mit einem Pflegemittel gepflegt werden muss, ist abhängig von der Nutzung des Raumes und der gewünschten Optik.

5. Grundreinigung

Die Grundreinigung wird bei Bedarf durchgeführt, z. B., wenn fest anhaftender Schmutz sich nicht
mehr durch die Unterhaltsreinigung entfernen lässt oder sich eine unansehnliche Schicht aufgebaut
hat. Sie kann trocken mittels Reinigungspad oder nass mit einem Grundreiniger für den jeweiligen Bodenbelag durchgeführt werden. Die Grundreinigung erfolgt mit dem Grundreiniger der
Firma NEOPUR® oder Gunreben® (oder gleichwertig), entsprechend der Vorgaben des Herstellers.

6. Hinweise

– Neu versiegelte Holzfußböden sind erst am nächsten Tag vorsichtig zu begehen. Die Belüftung
eines neu versiegelten Raumes ist bis zum Erreichen der Endhärte (ca. 10-14 Tage) sicherzustellen. Je
mehr der versiegelte Boden in den ersten Tagen geschont wird, desto höher ist die Lebensdauer der
Versiegelung.

– In den ersten Tagen nur behutsam trocken reinigen und keine Teppiche auslegen.
Teppichunterlagen (Rutschbremsen) müssen weichmacherfrei sein.

– Die versiegelte Oberfläche ist eine handwerkliche Arbeit. Kleine Störungen in der
Oberflächenbehandlung in Form von Staub- und Schmutzeinschlüssen haben keinen Einfluss auf die
Haltbarkeit der Oberfläche.

– Holzböden verändern unter dem Einfluss von Tageslicht bzw. UV-Strahlen mehr oder minder ihre
Farbe. Dieses Aufhellen oder auch Nachdunkeln ist hinzunehmen, das ist auch ein Beweis für die
Echtheit des Holzes.

– Möbel und andere schwere Einrichtungsgegenstände vorsichtig hereintragen. Tische und
Stuhlfüße sind mit geeigneten kunststoffeingefassten Filzunterlagen oder Teflongleiter zu bestücken.
Versiegelte Oberflächen nie mit Stahlwolle, Scheuermitteln oder Schleifmitteln behandeln.

– Bei Verwendung von Stühlen mit Laufrollen nur weiche zweifarbige Rollen Typ W nach DIN EN
12529 verwenden, zusätzlich empfiehlt sich der Einsatz von geeigneten Unterlagen.

– Der größte Teil der Verschmutzung (ca. 90-95%) wird durch das Begehen in ein Gebäude
eingetragen. Bereits bei der Planung sollte ein Konzept für Schmutzschleusen vorliegen. Die
Eingangsbereiche sind so auszubilden, dass sowohl Grob- als auch Fein- und Nassschmutz
festgehalten werden. Beim Grobschmutz geschieht dies durch Abstreifgitter. Fein- und Nassschmutz
werden z. B. durch Textil-Schmutzfangschleusen zurückgehalten. Die Länge der Schleuse hat
mindestens vier Schrittlängen zu betragen. Die Schmutzfangschleusen sind regelmäßig zu reinigen
und bei Bedarf auszutauschen. Dies gilt besonders während der Bauphase.

– Das Wohlbefinden des Menschen und die Werterhaltung des Holzfußbodens sowie der Holzmöbel
erfordern die Beachtung eines gesunden Raumklimas. Bei ca. 20°C Raumtemperatur und einer
relativen Luftfeuchte von ca. 50% ist das ideale Raumklima erreicht. Höhere Luftfeuchte bringt das
Holz zum Quellen, während bei niedriger Luftfeuchte das Holz schwindet und sich dabei mehr oder
minder große Fugen bilden können. Je wärmer Sie während der Heizperiode Ihre Räume über
längere Zeit aufheizen, umso mehr sinkt die relative Luftfeuchte ab, desto größer/breiter werden
sich Fugen wegen fehlender Luftfeuchte im Parkett ausbilden. Bei einer laufenden
Fußbodenheizung wird über einen gewissen Zeitraum eine relative Luftfeuchtigkeit von 45%
deutlich unterschritten, so kann dies vor allem bei Fertigparkett und Massivdielen zu dauerhaften
Schäden (wie z.B. Schüsselung, Schwinden) führen.
Wir empfehlen Ihnen die Luftfeuchtigkeit
mittels eines Hygrometers ständig zu überprüfen.

– Die relative Luftfeuchte kann mit an Heizkörpern angebrachten, wassergefüllten Gefäßen durch
unterstützendes Verdunsten erhöht werden. Bewährt haben sich elektrische
Luftbefeuchtungsgeräte oder auch Ultraschall-Luftbefeuchter, durch die in die Räumlichkeiten
vermehrt Wasser verdunstet.

– Bei Heizestrichen darf aus gesundheitlichen Gründen eine Oberflächentemperatur des Holzbodens
von 25°C nicht überschritten werden.


Stand: 01.12.2025